Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Musikvereins Harmonie Schiefbahn e.V

Präambel
Die Geschäftsordnung regelt die für den Betrieb des Vereins notwendigen nicht in der Satzung beschriebenen Vorgänge und Angelegenheiten intern und gegenüber Dritten.

1. Der satzungsgemäße Vorstand des Musikvereins besteht aus bis zu drei Personen, deren Amt und Funktion wiefolgt weiter definiert wird.